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Ab 01.01.11 neue Nummer: 0 80 21 / 20 845-78
WiB Laborservice: Zertifizierte Wasserprobenentnahme, Bodenproben

WiB® Aktuelles - News WiB - Mehr zur Legionellenuntersuchung

Wichtig für Sie als Kunden:

Unser Vertragslabor besitzt eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 sowie eine Zertifizierung als AQS-Labor für die Untersuchung von Grund- und Abwasser durch die AQS-Leitstelle am Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft

Die Probenahme erfolgt ausschließlich duch autorisiertes Fachpersonal - zertifizierte Probenehmer.

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... Legionellenuntersuchung

In dieser neuen Fassung der TrinkwV ist vorgeschrieben, dass eine Untersuchung auf Legionellen einmal im Jahr durchzuführen ist. Es gilt zudem, dass auch die Grenzwerte für andere Parameter wie Mikrobiologie und Schwermetalle einzuhalten sind, allerdings legt die TrinkwV nicht fest, wie diesbezüglich die Eigenüberwachung auszusehen hat. Wir empfehlen einmal jährlich mindestens eine Probe je Objekt auf Standard-Mikrobiologie und ausgewählte Schwermetalle zu untersuchen.
Die Ergebnisse der durchgeführten Analysen müssen den betroffenen Verbrauchern (z.B. Nutzer, Mietern, Gästen)  -  ebenfalls einmal jährlich  -  zur Kenntnis gegeben werden.
Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Werte ist das Gesundheitsamt zu informieren. Die Gesundheitsämter sind angehalten die ermittelten Werte zu dokumentieren und zu überwachen.
Wir bieten Bayernweit die nötigen Untersuchungen inklusive der dazugehörigen Probenahme bis hin zum beurteilten Prüfbericht mit Handlungsvorschlägen an.

Zum besseren Verständnis:
Als Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Sinne des Gesetztes gilt, wer
1. eine Großanlage zur zentrale Warmwassererzeugung betreibt, die einen Trinkwasserspeicher von >400 Litern und/oder Rohrleitungen von >3 Liter zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle besitzt UND
2. damit Wasser für die Öffentlichkeit, also für jeden außer sich selbst, zur Verfügung stellt.

Somit ist jeder, der Wohnungen vermietet ob direkt oder als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), ein Hotel oder eine Gaststätte betreibt, ebenso zur Untersuchung verpflichtet, wie die Betreiber öffentlicher Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Krankenhäuser und Alten- oder Pflegeheimen.
Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie das Wasser von einem Wasserversorger in einwandfreien Zustand erhalten. Die zu untersuchenden Parameter verändern sich in der Trinkwasserinstallation (Rohre, Erwärmungsanlage etc.) und muss daher gesondert und vor allem am Ort der Abgabe bzw. Nutzung also bei Ihnen im Gebäude untersucht werden.

Tipp: Bei Vermietung sind diese Kosten umlagefähig, d. h. sie können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Unser Angebot: Die WiB Wassertechnik® bietet Ihnen die nötigen Untersuchungen inklusive der dazugehörigen Entnahme der Probe an. Natürlich sind wir für diese Untersuchung sowohl akkreditiert, wie auch unser Vertragslabor in allen deutschen Bundesländern zugelassen ist.

In Ihrem Auftrag erledigen wir alles für Sie: Probenahme, Analytik, Prüfbericht mit Beurteilung und weitergehenden Informationen sowie einem fertig erstellten Aushang zur Information Ihrer Mieter, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gerne senden wir Ihnen umgehend kostenlos Detailinformationen oder ein unverbindliches Angebot zu! - Treten Sie einfach mit uns in KONTAKT

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... Laborservice

+++ NEU: Ab sofort können Proben auch direkt bei uns abgegeben werden. Montag bis Donnerstag - Abgabe bis spätestens 18 Uhr.
Bitte am selben Tag bis Mittag telefonisch ankündigen. Ein Kurierdienst bringt Ihre Proben noch in der selben Nacht ins Labor zur Auswertung.
(Die Proben sollten von dafür qualifizierten Personen entnommen werden.)

  • Im Überblick:
    Legionellenuntersuchung
  • Rohwasser (Eigenüberwachung)
  • Reinwasseruntersuchungen (Trinkwasserverordnung)
  • Aufbereitungsanlagen (Roh- und Reinwasser)
  • Brauchwasser (Wasser für Wärmepumpen, Kühlwasser, Heizungswasser, Wasser für spezielle industrielle Zwecke)
  • Fest-, Trüb- und Sedimentstoffen aus dem Wasserversorgungsbereich
  • Schwimmbadwasser
  • Badegewässern
  • Tränkewasseruntersuchung (Viehtränke aus eigenem Brunnen)
  • Mischwasserbeurteilung
  • Korrosionschemische Beurteilung
  • Kesselwasserchemie
   
   
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