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Zier- und Fischzuchtbetriebe:
Dieser Anwendungsbereich zählt zu den Standartanwendungen der UV-Technologie und ist seit vielen Jahren Stand der Technik.
Voraussetzung für die Einhaltung der mikrobiologischen Anforderungen, ist die richtige Auslegung der Anlagensysteme. Bei der Auslegung spielt die UV-Durchlässigkeit eine wesentliche Rolle, da die Partikelfreiheit des zu behandelnden Wassers Grundlage der gesamten Verfahrenstechnik darstellt.
Für die richtige Dimensionierung der angewendeten Systeme ist u. a. die Abscheidung grober Verunreinigungen sowie eine Filtration für die nachgeschaltete UV-Desinfektion Voraussetzung.
Die UV-Bestrahlung kann nur als Bestandteil eines Maßnahmebündels zur gesamtheitlichen Aufbereitung verwendet werden. Für eine sichere Auslegung der anzuwenden Systeme müssen vor allem die max. mögliche Durchflussmenge und die min. zu erwatende so genannte UV-Durchlässigkeit festgelegt werden. Darüber hinaus gibt es verschiene Randbedingungen die ebenfalls in die Beurteilung und Anlagenkonzeption einfließen, über welche man jeweils projektbezogen sprechen muss. |
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